Zuchtordnung und Registrierungsordnung

Zuchtregeln und Registrierungsbestimmungen

Einführung

Die Vorstandsmitglieder, die dieses Reglement verfasst haben, verfügen über große Erfahrung mit Hunden sowie mit der Hundezucht, einige von ihnen leben seit mehr als 40 Jahren mit einem Hunderudel zusammen. Ihr Wissen über die Hundewelt und die Beobachtung der Veränderungen im Laufe der Jahre, die unter anderem zur BBC-Dokumentation „Pedigree Exponiert“ führten, haben die Gründer von ALFA-Europe dazu inspiriert, Zuchtregeln und ein Registrierungssystem einzuführen, das es der Stiftung ermöglicht, den Züchter zu überprüfen in jedem Schritt seines Zuchtprogramms. Links zu ausgestellten Stammbäumen und ähnlichen niederländischen und deutschen Dokumentarfilmen finden Sie auf der Linkseite.

Durch die Einführung verbindlicher Zuchtregeln und Registrierungsbestimmungen für jeden Züchter, der seine Hunde bei ALFA-Europe registriert hat, setzen wir den Grundsatz „Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser“ in die Praxis um. Ein Grundsatz, der sich angesichts der Skandale auf allen Ebenen unserer Gesellschaft als richtig erwiesen hat. und leider war und ist die Hundezucht keine Ausnahme.

Selbstverständlich hält sich der Vorstand von ALFA-Europe über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Hundewelt sowie über die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung zum Wohlergehen von Hunden auf dem Laufenden. ALFA-Europe schätzt die Meinung erfahrener Züchter, die ihre Hunde bei ALFA-Europe registriert haben.

 

INHALT

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Zucht

1.2 Gesundheit und Verantwortung

1.3 Bearbeitungsformulare – Originalkopien

1.4 Verwaltungskosten

1.5 Der Welpenkäufer und der Züchter

1.6 Verstöße

1.7 Unvorhergesehen

  1. Grundlegende Registrierungsbestimmungen

2.1 Bewerbung und Registrierung

(2.1e Kauf eines nicht registrierten Zuchtwelpen oder -hundes)

2.2 Identifizierung und Registrierung

2.3 Der Mikrochip

2.4 Sammeln von DNA-Proben

2.5 Das Mustereinreichungsformular

2.6 Die Analysezertifikate (die DNA-Testergebnisse)

  1. Gesundheitsvorsorge

3.1 Allgemeine Gesundheitsanforderungen

3.2 Das allgemeine Gesundheitszeugnis

3.3 Das Hüft- und Ellenbogen-Zertifikat – Die Röntgenbilder

3.4 DNA prcd-PRA-Zertifikat – Klar nach Abstammung

3.5 Zusätzliche Gesundheitstests

3.6 Gesundheitsprobleme melden

  1. Tierschutzbestimmungen

4.1 Das Gestüt

4.2 Die Schlampe

4.3 Anzahl der Würfe

4.4 Pflege und Sozialisierung von Würfen

  1. Die Registrierung von Zuchthunden

5.1 Das Antragsformular zur Registrierung eines australischen Labradoodle als AES Australian Labradoodle

  1. Zucht

6.1 Zucht mit registrierten Zuchthunden

6.2 Das Zuchtzeugnis

6.3 Zucht mit einem nicht registrierten Deckrüden

6.4 Die Verwendung von gefrorenem/gekühltem Sperma eines registrierten Deckrüden

6.5 Die Verwendung von gefrorenem/gekühltem Sperma eines nicht registrierten Deckrüden

6.6 Die Verwendung von gefrorenem Sperma eines verstorbenen, nicht registrierten Deckrüden

6.7 Die Verwendung von gefrorenem Sperma eines verstorbenen registrierten Deckrüden

6.8 Bereitstellung eines Deckdienstes für eine nicht registrierte Hündin

6.9 Zuchtregeln bezüglich Erbkrankheiten

6.10 Zuchtregeln bezüglich Inzucht

  1. Wurfregistrierungen

7.1 Würfe der registrierten Eltern

7.2 Anmeldung eines Wurfes eines nicht registrierten Deckrüden

  1. De-Sexing

8.1 Kastration / Kastration

8.2 Die De-Sexing-Form

  1. Die Stammbäume

9.1 Der ALFA-Europe-Stammbaum

9.2 Vorlage der Ahnentafeln beim Welpenkäufer

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Zucht

1.1a Mit der Unterzeichnung des Ethikkodex von ALFA-Europe verpflichtet sich der Züchter, nur mit ALFA-Europe registrierten australischen Labradoodles (AES Australian Labradoodle) zu züchten.

Hinweis: AES steht für ALFA-EEuropa STudbook

1.1b Dem Züchter ist es nicht gestattet, neben seinem AES Australian Labradoodle-Zuchtprogramm ein anderes (australisches) Labradoodle-Zuchtprogramm für Doppelgänger zu betreiben. Der Züchter darf jedoch mit einer anderen von der FCI anerkannten Rasse züchten, wenn er auch Mitglied des jeweiligen offiziellen Zuchtvereins seines Landes ist und nach den Regeln dieses Zuchtvereins züchtet.

1.1c Der Züchter muss die Rasse AES Australian Labradoodle auf verantwortungsvolle Weise züchten.

1.2 Gesundheit und Verantwortung

1.2a Der Züchter stellt sicher, dass die Gesundheit und Gesundheit der Rasse AES Australian Labradoodle ein entscheidender Punkt seines Zuchtprogramms ist.

1.2b Der Züchter wird sorgfältig Informationen über genetische Anomalien sammeln und diese an ALFA-Europe melden.

Hinweis: Diese Informationen dienen nur den Aufzeichnungen von ALFA-Europe und werden nicht veröffentlicht. Diese Informationen können jedoch unter den Züchtern bei ihren Treffen besprochen werden. Eine Übersicht über die allgemeine(n) Gesundheitsumfrage(n) wird auf der Website von ALFA-Europe sowie auf der Website der IEALB veröffentlicht.

Die IEALB ist der Club der Züchter australischer Labradoodles, die bei ALFA-Europe registriert sind.

1.3 Übermittlung und Bearbeitung von Formularen – originalgetreue Kopien

1.3a ALFA-Europe wird in der Lage sein, den gesamten Zuchtprozess mithilfe von Formularen zu kontrollieren, die von der ALFA-Europe-Website heruntergeladen werden können.

Hinweis: Die Verwendung des Mutationsformulars ist obligatorisch, wenn der Züchter seine Adresse, E-Mail-Adresse ändert, der Zuchthund in den Ruhestand geht, der Besitzer wechselt usw. 

1.3b Der Züchter ist immer für das korrekte Ausfüllen und Einreichen der Formulare gemäß den Anweisungen auf jedem Formular verantwortlich. Den Formularen sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Der Züchter muss die Formulare und sonstigen Dokumente digital einreichen (siehe 1.3e und 1.3f).

1.3c Falls Dokumente (einschließlich Fotos oder andere Anhänge) fehlen oder unleserlich sind (festgelegt durch das Sekretariat von ALFA-Europe), wird der Züchter per E-Mail darüber informiert. Neue Formulare oder Dokumente müssen innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden.

Hinweis: Bitte ändern Sie die Größe der Bilder. Verwenden Sie eines der empfohlenen kostenlosen Programme zur Bildgrößenänderung auf unserer Download-Seite.

1.3d Wenn ALFA-Europe die in Art. genannten Dokumente nicht erhält. 1.3c Innerhalb von 4 Wochen wird der Antrag abgelehnt, es sei denn, der Antragsteller hat nach Ermessen des Vorstands eine angemessene Begründung.

1.3e Der Züchter sollte immer originalgetreue Kopien einreichen. Modifizierte ALFA-Europe-Formulare sind nicht zulässig.

Hinweis: Der Besitzer des Hundes muss über alle relevanten Originaldokumente verfügen. Das heißt, wenn der Züchter einen Zuchtwelpen/-hund an einen anderen Züchter verkauft, muss er die Originaldokumente an den neuen Besitzer übergeben. Die Originaldokumente müssen per Einschreiben verschickt werden.

Für den Transport kann der Züchter auf originalgetreue Kopien der Originaldokumente zurückgreifen.

1.3f Echte Kopien können auf zwei verschiedene Arten erstellt werden. ALFA-Europe definiert eine echte Kopie wie folgt:

– Echte Kopien sind unterzeichnete Papierkopien der Formulare mit einer Originalunterschrift des Züchters. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Züchter, dass es sich bei dem unterschriebenen Dokument um eine originalgetreue Kopie des Originaldokuments handelt. Diese echten Kopien müssen gescannt werden, um echte digitale Kopien zu erstellen und diese per E-Mail an ALFA-Europe zu senden.

– Die zweite Methode besteht darin, eine Kopie des Originals anzufertigen (mit einem Scanner erstellt, bitte 300 dpi verwenden) und daraus ein PDF zu erstellen, dem PDF eine elektronische Signatur hinzuzufügen und die reduzierte PDF-Datei per E-Mail an ALFA-Europe zu senden .

Ausnahme: Der Züchter muss den Ethikkodex zunächst ausdrucken, unterschreiben und per Post an das ALFA-Europe-Büro senden (der Züchter erhält den unterschriebenen Ethikkodex digital zurück (als Empfangsbestätigung).

1.3g ALFA-Europe ist berechtigt, jeden Antrag und die vorgelegten Daten auf allen relevanten Behördenebenen zu prüfen.

1.3h Die Verwaltungskosten oder Gebühren müssen beglichen werden, bevor ein Registrierungsantrag (einschließlich des Ausdrucks der Ahnentafeln) bearbeitet werden kann.

1.3i Der Züchter sollte immer in der Lage sein, ALFA-Europe oder seinem Vertreter (z. B. einem Tierarzt in Ihrem Land) die Originaldokumente vorzulegen.

1.4 Verwaltungskosten

1.4a Die erforderliche Gebühr muss am selben Tag bezahlt werden, an dem der Züchter sein Antragsformular einreicht.

1.4b Die jeweiligen Gebühren sind auf der Website von ALFA-Europe aufgeführt.

Hinweis: Züchter werden über Preisänderungen zunächst per E-Mail informiert, bevor diese auf der Website veröffentlicht werden.

1.5. Der Welpenkäufer und der Züchter

1.5a Der Züchter muss mit einem Verkaufsvertrag arbeiten, in dem die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers festgelegt sind und in dem die Eigenschaften und besonderen Eigenschaften der Elterntiere und des Welpen beschrieben werden.

ALFA-Europe empfiehlt dringend, den von ALFA Europe abgeschlossenen Kaufvertrag zu nutzen.

Hinweis: Wenn der Züchter eine ernsthafte Meinungsverschiedenheit mit einem Welpenkäufer hat, hat der Welpenkäufer das Recht (wie im Kauf-/Verkaufsvertrag, Version 2014 festgelegt), seinen Fall vom Vorstand von ALFA-Europe prüfen zu lassen.

1.5b Im Falle einer verzögerten Kastration oder Sterilisation (aus medizinischen Gründen) sollte der Züchter vorübergehend (Mit-)Eigentümer des Welpen bleiben (der Welpenkäufer erhält einen an diese Situation angepassten Vertrag).

ALFA-Europe empfiehlt dringend, den angepassten Kaufvertrag von ALFA Europe zu nutzen.

Hinweis: Der Züchter kann sich dafür entscheiden, den Welpen zu behalten, bis er kastriert ist.

1.6. Verstöße

1.6a Wenn der Züchter gegen den Ethikkodex und/oder die Zuchtregeln und -bestimmungen von ALFA Europe verstößt, kann der Verstoß auf der ALFA-Europe-Website veröffentlicht werden. Abhängig von der Schwere des Vergehens könnte dem Züchter in Zukunft die Registrierung zukünftiger Zuchthunde und Würfe untersagt werden.

1.6b Disziplinarmaßnahmen sowie Einspruchsverfahren sind in einer gesonderten Anlage zur Zuchtordnung und Registrierungsordnung geregelt.

1.7. Unvorhergesehen

1.7a Wenn aufgrund der Notwendigkeit der genetischen Vielfalt Ausnahmen von den Zuchtregeln und Registrierungsbestimmungen gemacht werden, basiert dies immer auf einer Entscheidung des Vorstands von ALFA-Europe, wobei der Rat erfahrener Züchter eingeholt wird.

1.7b Tritt eine Situation ein, in der die Zuchtregeln und -bestimmungen nicht vorgesehen sind, entscheidet der Vorstand von ALFA-Europe.

  1. Grundlegende Registrierungsbestimmungen

2.1a Es können Nachkommen von bereits bei ALFA-Europe registrierten Zuchthunden abgegeben werden

als Zuchthund registriert werden, wenn sie ihre Gesundheitstests bestehen (siehe Kapitel 3 Gesundheit).

Bestimmungen) nach Einreichung des Antragsformulars für einen Zuchthund.

2.1b ALFA-Europe entscheidet über jede Registrierung stets auf der Grundlage des eingereichten Antragsformulars und der erforderlichen Unterlagen.

2.1c Nur genehmigte Anträge von Zuchthunden werden als AES Australian Labradoodles registriert.

2.1d Nachkommen registrierter Zuchthunde werden mit ihrer Wurfregistrierungsnummer registriert (siehe für Nachkommen nicht registrierter Deckrüden Art. 6.3c und 7.2a).

2.1e Kauf eines Zuchtwelpen oder Zuchthundes, dessen Eltern nicht bei ALFA-Europe registriert sind.

 

Um zu verhindern, dass Sie einen Zuchtwelpen kaufen, der nicht registriert werden kann, ist es zwingend erforderlich, das Bewertungsformular zu verwenden und dieses zusammen mit allen Informationen, die Sie einreichen können, an ALFA-Europe zu senden. Die von Ihnen benötigten Informationen finden Sie in den Anweisungen auf dem Bewertungsformular.

ALFA-Europe prüft alle eingereichten Unterlagen und teilt Ihnen schnellstmöglich mit, ob dieser Zuchtwelpe oder Zuchthund teilnahmeberechtigt ist.

Hinweis: Die Zucht mit nicht registrierten Zuchthunden erfolgt gemäß Art. 1.1a, b nicht zulässig. (siehe auch Art. 5 des Ethikkodex).

 

2.2 Identifizierung und Registrierung

2.2a Eine ordnungsgemäße Identifizierung und Registrierung ist erforderlich, um echte Stammbäume zu erhalten, Betrug zu verhindern, Inzucht zu vermeiden oder das Risiko von Erbkrankheiten zu vermeiden.

Die DNA-Analyse ermöglicht den „DNA-Fingerabdruck“ jedes untersuchten Hundes. Durch die Verknüpfung des DNA-Profils mit dem ISO-Mikrochip des Hundes wird die Identifizierung einfach und zweifelsfrei. Wenn die Eltern über ein DNA-Profil und einen Mikrochip verfügen, kann das Labor die Abstammung des vorgestellten Nachwuchses überprüfen.

2.3 Der Mikrochip

2.3a Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip bestehend aus 15 Nummern gemäß der neuesten ISO-Norm ausgestattet sein. Falls einem importierten Hund kein korrekter Mikrochip implantiert ist, muss der Hund zusätzlich einen ISO-Mikrochip erhalten.

2.3b Wenn die Welpen 6 Wochen alt sind, erhalten sie ihre erste Impfung. Dies wäre auch die beste Gelegenheit, ihren Mikrochip implantieren zu lassen. Gleichzeitig könnten sie auch vom Tierarzt abgestrichen werden. 

Hinweis: Je nach Land, in dem der Züchter lebt, kann das Impfprotokoll unterschiedlich sein.

2.4 Sammeln von DNA-Proben

2.4a Von allen Welpen jedes Wurfs muss DNA-Material gesammelt werden, um ihr eigenes DNA-Profil zu erstellen und ihre Abstammung überprüfen zu lassen.

2.4b Die DNA-Proben (Blutentnahme oder Wangenabstrich) müssen von einem Tierarzt entnommen werden, nachdem der Welpe oder Hund seinen Mikrochip erhalten hat. Jeder Beutel oder Behälter, in dem die Probe aufbewahrt wird, muss den vollständigen Namen und die Mikrochipnummer des betreffenden Welpen oder Hundes tragen.

2.4c Falls ein neuer Zuchthund nicht über das DNA-Profil gemäß ISAG 2006 verfügt, muss dieser Zuchthund ein neues DNA-Profil vom Dr. Van Haeringen Laboratory erstellen lassen, um die Abstammung zukünftiger Nachkommen überprüfen zu können.

2.4d Falls eine DNA-Probe nicht ausreicht, um ein zuverlässiges DNA-Profil zu erstellen, oder die Überprüfung der Abstammung fraglich ist, wird das beauftragte Labor ALFA-Europe fragen, ob der Züchter neue DNA-Proben einreicht. Der Züchter wird aufgefordert, neue Proben einzusenden. Für die Einreichung neuer DNA-Proben muss der Züchter das Formular zur Probeneinsendung verwenden. Wenn es sich um einen Haushund handelt, ist es nicht zwingend erforderlich, die neuen DNA-Proben von einem Tierarzt entnehmen zu lassen.

2.4e Wenn Sie einen DNA-Test für einen Hund oder Welpen bestellen möchten, der über die in der Preisliste aufgeführten Tests hinausgeht, muss dieser Test mit Hilfe eines ALFA-Europe-Probeneinsendeformulars (Bestellformular für zusätzlichen DNA-Test) bestellt werden ). Auf diese Weise vermeiden wir administrative Verwirrung zwischen den beteiligten Parteien.

2.5 Das Mustereinreichungsformular

2.5a Zur Einsendung der Proben muss der Züchter das Probeneinsendeformular von ALFA-Europe verwenden. Nach der Analyse der DNA-Proben verwendet das Labor die Daten aus den Probeneinreichungsformularen, um die Zertifikate über die Identität des Hundes (mit den Markern) und den Abstammungsnachweis erstellen zu können.

2.5b Nachdem die vollständigen Namen der Welpen bekannt sind, muss das Mustereinreichungsformular zweimal ausgefüllt und gemäß den auf dem Formular genannten Anweisungen ausgefüllt werden. Um Fehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte einen der Mikrochip-Aufkleber.

2.5c Der Tierarzt muss den gesamten Vorgang mit seiner Unterschrift und einem Stempel seiner Praxis auf dem Probenabgabeformular bestätigen. Auch der Züchter muss dieses Formular unterschreiben.

ALFA-Europe erkennt die Testergebnisse möglicherweise nicht an, wenn das Probeneinreichungsformular nicht gemäß den Anweisungen auf dem Formular ausgefüllt wurde.

2.5d Eines der ausgefüllten Formulare muss zusammen mit den versiegelten Tupferbeuteln an das Dr. van Haeringen-Labor geschickt werden. Das andere ausgefüllte Formular oder eine originalgetreue Kopie muss an ALFA-Europe gesendet werden.

Hinweis: Die Adresse des Labors finden Sie in den Hinweisen auf dem Formular.

2.5e Es gibt sieben verschiedene Mustereinreichungsformulare:

– 1) ein individuelles Probeneinreichungsformular, um ein DNA-Profil einschließlich elterlicher Kontrolle zu erstellen;

– 2) ein Muster-Einreichungsformular bezüglich prcd-PRA;

– 3) ein Formular zur Einreichung von Wurfproben;

– 4) ein Kombinationspaket zu Fellfarbenvariationen

– 5) Unsachgemäßer Mantel/Möbel

– 6) ein Bestellformular (für einen anderen) DNA-Test von VHL-genetics

– 7) ein Probeneinreichungsformular für den Fall, dass das Labor eine neue DNA-Probe anfordert.

2.6 Die Analysezertifikate

2.6a Die Testergebnisse (bezüglich eines DNA-Profils) werden in zwei Analysezertifikaten beschrieben:

– ein Analysezertifikat, in dem alle Daten des getesteten Hundes sowie die 18 DNA-Marker (das DNA-Profil) aufgeführt sind.

– ein Analysezertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Abstammung des Hundes anhand der DNA-Profile überprüft wurde.

2.6b Kopien der Zertifikate werden in der Datenbank von ALFA-Europe gespeichert.

2.6c Die Originalzertifikate werden zusammen mit den Stammbäumen an den Züchter gesendet.

2.6d Der Züchter hat jedem Welpenkäufer die Zertifikate und die Ahnentafeln auszuhändigen.

3. Gesundheitsbestimmungen

3.1 Allgemeine Gesundheitsanforderungen

Um zur Registrierung berechtigt zu sein, muss der Zuchthund über Folgendes verfügen:

– ein gültiges allgemeines Gesundheitszeugnis;

– ein gültiges Hüft- und Ellenbogenzertifikat;

– ein gültiges DNA prcd-PRA-Zertifikat

3.2 Das allgemeine Gesundheitszeugnis

3.2a Ein allgemeines Gesundheitszeugnis ist ein Formular, das vom Tierarzt oder der Klinik ausgefüllt wird, wo der Züchter normalerweise zur medizinischen Behandlung, Impfung usw. hingeht.

Das allgemeine Gesundheitszeugnis ist maximal 18 Monate gültig. Sollte die Hündin jedoch innerhalb dieser Frist zum zweiten Mal gedeckt werden, benötigt sie ein neues Gesundheitszeugnis, in dem der Tierarzt erklärt, dass er keine Einwände gegen den Deckgang der Hündin hat.

3.3 Das Hüft- und Ellenbogen-Zertifikat / die Röntgenbilder

3.3a Zuchthunde, die nach dem 1. Juli 2008 geboren sind, müssen zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahme mindestens ein Jahr alt sein.

3.3b Die Röntgenaufnahmen der Hüften und Ellenbogen müssen von einer Fachklinik oder einem Tierarzt angefertigt werden, der Erfahrung mit der Röntgenaufnahme von Zuchthunden hat. ALFA Europe akzeptiert Testberichte von OFA, Pennhip™, BVA (oder ähnlichem) und von einem erfahrenen Tierarzt.

3.3c Wenn die Röntgenaufnahmen und die Untersuchung von einem erfahrenen Tierarzt durchgeführt werden, müssen der Züchter und der Tierarzt das Hüft- und Ellbogenformular von ALFA-Europe ausfüllen.

3.3d Der Besitzer des Zuchthundes muss im Besitz des Originaluntersuchungsberichts und der Röntgenbilder (dies kann auch eine digitale Aufnahme sein) sein.

3.3e Der Züchter muss ALFA-Europe eine originalgetreue Kopie (gemäß Art. 1.3e – f) des Prüfungsberichts vorlegen.

3.4 DNA prcd-PRA-Zertifikat – eindeutig nach Abstammung

3.4a Jeder (zukünftige) Zuchthund muss über ein gültiges DNA-prcd-PRA-Zertifikat verfügen.

Das Testberichtsergebnis des Betroffenen/Betroffenen wird nicht akzeptiert (siehe Art. 6.9b).

3.4b Wenn beide Eltern über ein gültiges DNA-prcd-PRA-Zertifikat verfügen, in dem beide Testergebnisse als „normal“ angegeben sind, hat der Züchter die Möglichkeit, auf Tests zu verzichten.

Der Nachwuchs heißt „Klar nach Abstammung“.

3.4c Falls ein oder beide Elternteile des Hundes nicht in unserer Datenbank enthalten sind, ist der DNA-prcd-PRA-Test obligatorisch und muss gemäß den Anweisungen auf dem Probeneinreichungsformular für einen zusätzlichen Test durchgeführt werden.

3.4d Zur Zucht vorgesehene Nachkommen eines Elternteils, dessen Abstammung eindeutig ist (kein Zertifikat), müssen einem DNA-prcd-PRA-Test unterzogen werden.

3.5 Zusätzliche Gesundheitstests

3.5a Sobald ein ernstes Gesundheitsproblem innerhalb der AES Australian Labradoodle-Population auftritt, werden zusätzliche Tests obligatorisch.

3.5b Wenn Sie einen DNA-Test an einem Hund oder Welpen für andere Tests durchführen lassen möchten, dann sind diese in Artikel 2.5e aufgeführt.

Bitte nutzen Sie die Bestellformular DNA-Tests (die vom Dr. van Haeringen Labor angeboten werden)

Hinweis: Sehen Sie sich die Formulare an, die Ihnen zugesandt wurden.

3.6 Gesundheitsprobleme melden

3.6 Der Züchter ist verpflichtet, schwerwiegende gesundheitliche Probleme ALFA-Europe zu melden. Der Züchter muss den Welpenkäufer auffordern, ein gesundheitliches Problem auch an ALFA-Europe zu melden (bezogen auf Art. 1.2).

4. Tierschutzbestimmungen

4.1 Das Gestüt

4.1a Der Züchter stellt sicher, dass ein Deckrüde nicht eingesetzt wird, bevor er ein Jahr alt ist und registriert wurde.

4.2 Die Schlampe

4.2a Der Züchter stellt sicher, dass eine Hündin nicht vor dem Alter von 16 Monaten gedeckt wird.

4.2b Der Züchter stellt sicher, dass die Hündin am Tag ihres ersten Wurfs nicht älter als sechs Jahre ist.

4.2c Der Züchter stellt außerdem sicher, dass die Hündin nach ihrem 8. Lebensjahr nicht mehr gedeckt wird.

4.3 Anzahl der Würfe

4.3a Der Züchter stellt sicher, dass die Hündin innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe bekommt. Der Zeitraum zwischen den Würfen sollte nicht weniger als 10 Monate betragen. Der Zeitraum von 24 Monaten beginnt mit dem Datum, an dem die Paarung des ersten der beiden innerhalb dieses Zeitraums geborenen Würfe stattgefunden hat.

4.3b Der Züchter stellt sicher, dass die Hündin im Laufe ihres Lebens nicht mehr als 5 Würfe bekommt, auch im Ausland geborene Würfe.

4.4 Pflege und Sozialisierung des Wurfes

4.4a Der Züchter stellt sicher, dass die Welpen und die Hündin die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Die Welpen wachsen in der Familie des Züchters auf und werden mit Kindern und anderen Hunden oder anderen Haustieren sozialisiert. Welpen verlassen das Gelände des Züchters nicht, um zu ihren neuen Besitzern zu gehen, bevor sie mindestens 8 Wochen alt sind.

5. Registrierung von Zuchthunden

5.1 Registrieren Sie einen australischen Labradoodle als AES Australian Labradoodle

5.1a Authentische australische Labradoodles mit einem 100% RM /TP-Stammbaum und deren nachgewiesenen Nachkommen sind zur Registrierung bei ALFA-Europe berechtigt.

 

5.1b Australische Labradoodles aus gebrochenen Linien könnten teilnahmeberechtigt sein, wenn sie alle anderen Registrierungskriterien gemäß Artikel erfüllen. 5.1d (siehe auch Art. 1.7a, 2.1a und b).

5.1c Ein Antragsformular für die Registrierung eines Zuchthundes von registrierten Eltern muss vom Züchter ausgefüllt und eingereicht werden vor dem Alter von 24 Monaten. Dem Antragsformular müssen alle in diesem Formular erforderlichen Unterlagen beiliegen. 

Jeder Hund, der verkauft und nicht kastriert wurde (einschließlich verkaufter Rüden, bei denen der Züchter das Zuchtrecht besitzt), muss hinsichtlich seiner Gesundheitstests das gleiche Verfahren befolgen wie ein zukünftiger Zuchthund.

5.1d Anforderungen an Hunde, die auf ihre Eignung zur Registrierung beurteilt werden sollen, müssen folgende Unterlagen einreichen:

– einen unterschriebenen Stammbaum (mit Angabe seiner Mikrochipnummer)

– ein DNA-Profil einschließlich überprüfter Abstammung;

– gültige Gesundheitspapiere (Hüft-/Ellenbogenbescheinigung; prcd-PRA-Bescheinigung; sowie ein Gesundheitszeugnis)

– ein Bild in Showposition sowie von vorne (im Sitzen)

5.1e ALFA-Europe veröffentlicht nach Prüfung und Genehmigung des eingereichten Antragsformulars und der erforderlichen Unterlagen alle relevanten Stammdaten der Zuchthunde auf ihrer Website.

5.1f Nach der Registrierung des Hundes stellt ALFA-Europe dem Züchter ein einzigartiges Registrierungslogo mit einer AES-Registrierungsnummer zur Verfügung, das der Züchter auf seiner Website neben dem Hauptbild des registrierten Hundes platzieren muss.

5.1g Das Hauptbild jedes zukünftigen Zuchthundes/Welpen, der noch nicht registriert ist (weil er/sie noch zu jung ist), muss mit dem Text „Zu jung für die Prüfung“ gekennzeichnet werden.

6. Zucht

6.1 Zucht mit registrierten Zuchthunden

6.1a Der Züchter züchtet nur mit registrierten Hunden, es sei denn, der Züchter macht von den Bestimmungen des Art. 1 Gebrauch. 1.1b, 6.3., 6.5 und 6.6.

6.2 Das Zuchtzeugnis

6.2a Nach der Deckung (einschließlich künstlicher Befruchtung) müssen der Züchter und der Besitzer des Deckrüden (auch wenn der Deckrüde verstorben ist) die Deckbescheinigung ausfüllen. Diese Bescheinigung ist mit dem Wurfantragsformular einzureichen. Beide Tiere müssen über ein gültiges allgemeines Gesundheitszeugnis verfügen.

Hinweis: Es ist nicht erlaubt, mehr als einen Deckrüden für einen Wurf zu verwenden. Sollte sich herausstellen, dass das Labor nach umfangreichen Untersuchungen der DNA-Marker zu dem Schluss kommt, dass für einen Wurf unterschiedliche Zuchtrüden verwendet wurden, wird dies (nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens) auf der Website von ALFA-Europe veröffentlicht.

6.3 Zucht mit einem nicht registrierten Deckrüden

6.3a Wenn ein Züchter einen nicht registrierten australischen Labradoodle-Deckrüden einsetzen möchte, muss der Züchter im Voraus eine Genehmigung einholen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss der Züchter den Deckrüden vorführen Wenn er möchte diesen Hund unter Verwendung und Übermittlung des Bewertungsbogens anmelden. Der Deckrüde wird es natürlich nicht sein

Eingetragen. Für die rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen ist der Züchter verantwortlich.

Hinweis: Der Züchter muss außerdem eine vollständig ausgefüllte Zuchtbescheinigung vorlegen, die von beiden Züchtern unterschrieben ist.

6.3b Nach Prüfung der vorgelegten Informationen entscheidet ALFA-Europe, ob der Deckrüde eingesetzt werden kann. Innerhalb von drei Wochen nach seiner Anfrage per E-Mail erhält der Züchter eine schriftliche Antwort auf seine Anfrage.

Bevor ALFA Europe eine Entscheidung trifft, darf der Hund nicht als Deckrüde eingesetzt werden.

6.3c Sofern der Deckrüde eingesetzt werden darf, erhält der Züchter per E-Mail die Deckurkunde mit einer vom Vorstand von ALFA-Europe unterschriebenen Erlaubnis.

6.3d Der Besitzer des nicht registrierten Deckrüden muss eine neue DNA-Probe unter Verwendung des ALFA-Europe-Probeneinreichungsformulars einreichen, das von VHL durchgeführt wird, um die Abstammungsüberprüfung seiner Nachkommen vor der Deckung zu ermöglichen.

Hinweis: Für die Bezahlung des DNA-Tests an ALFA-Europe ist der Besitzer der Hündin verantwortlich.

6.4 Die Verwendung von gefrorenem oder gekühltem Sperma eines registrierten Deckrüden

6.4a Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Deckdienst. Der Züchter darf gefrorenes Sperma eines registrierten Hundes verwenden, wenn er die in Art. 1 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. 6.1a und Art. 6.2a.

6.5 Die Verwendung von gefrorenem Sperma eines nicht registrierten Deckrüden

6.5a Der Züchter darf gefrorenes Sperma eines nicht registrierten Deckrüden verwenden, sofern alle Registrierungsvoraussetzungen für die Zucht gemäß diesen Zuchtregeln wie in Art. 1 beschrieben erfüllt sind. 6.2a, Kunst. 6.3a, b, c und d.

Was ein gültiges Gesundheitszeugnis betrifft: Ein Deckhengst, der Nachkommen mit nachgewiesenen erblich bedingten lebensbedrohlichen Krankheiten hervorgebracht hat, ist nicht zugelassen.

6.6 Die Verwendung von gefrorenem Sperma eines verstorbenen registrierten Deckrüden

6.6a Der Züchter darf gefrorenes Sperma eines verstorbenen registrierten Hundes verwenden, wenn er die in Art. 1 beschriebenen Anforderungen erfüllt hat. Kunst. 6.2a. Was ein gültiges Gesundheitszeugnis betrifft: Ein Deckhengst, der Nachkommen mit nachgewiesenen erblich bedingten lebensbedrohlichen Krankheiten hervorgebracht hat, ist nicht zugelassen.

6.7 Verwendung von gefrorenem Sperma eines verstorbenen, nicht registrierten Deckrüden

6.7a Der Züchter darf gefrorenes Sperma eines verstorbenen, nicht registrierten Deckrüden verwenden, vorausgesetzt, dass alle Zuchtvoraussetzungen gemäß diesen Zuchtregeln wie in Art. 1 beschrieben erfüllt wurden. 6.2 und 6.3a, b und c. Was ein gültiges Gesundheitszeugnis betrifft: Ein Deckhengst, der Nachkommen mit nachgewiesenen erblich bedingten lebensbedrohlichen Krankheiten hervorgebracht hat, ist nicht zugelassen.

6.8 Bereitstellung eines Deckdienstes für eine nicht registrierte Hündin

6.8a Es ist nicht gestattet, einer nicht registrierten Hündin Deckdienste zu erteilen.

6.9 Zuchtregeln bezüglich Erbkrankheiten

6.9a Rezessive Erbkrankheiten:

Eine Zucht mit zwei Trägern einer nachgewiesenen Erbkrankheit ist nicht gestattet.

6.9b Dominante Erbkrankheiten:

Eine Verpaarung mit einem Betroffenen/Erkrankten oder gar einem Träger einer autosomal-dominant vererbten Erkrankung ist nicht gestattet.

6.10. Zuchtregeln bezüglich Inzucht

6.10a Die folgenden Kombinationen sind nicht erlaubt:

Paarung zwischen Bruder und Schwester

Paarung zwischen Vater und Tochter

Paarung zwischen Mutter und Sohn

Paarung zwischen Großvater und Enkelin

Paarung zwischen Großmutter und Enkel

7. Wurfregistrierungen

7.1 Würfe der registrierten Eltern

7.1a Würfe registrierter Zuchthunde qualifizieren sich automatisch für die Registrierung, wenn sie diese Zuchtregeln und Registrierungsbestimmungen erfüllen. Der Züchter muss das Wurfregistrierungsformular innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt des Wurfes per E-Mail einreichen.

7.1b Jeder Welpe erhält eine individuelle Wurfregistrierungsnummer. Nach Erhalt der DNA-Testergebnisse vom Labor wird die Labor-ID-Nummer (die das DNA-Profil darstellt) jedes Welpen zur individuellen Wurfregistrierung hinzugefügt. Dies wird in unsere Datenbank aufgenommen.

7.2 Anmeldung eines Wurfes eines nicht registrierten Deckrüden

7.2a Der Züchter muss ein Wurfregistrierungsformular einschließlich der erforderlichen Dokumente ausfüllen und die Deckbescheinigung (Art. 6.3c.) einreichen, in der ALFA-Europe die Erlaubnis erteilt hat, den nicht registrierten Deckrüden für diese Deckung zu verwenden.

8. De-Sexing

8.1 Kastration / Kastration

8.1a Der Züchter garantiert, dass alle Welpen, die nicht zur Zucht eingesetzt werden, vor dem Verlassen des Hauses/der Familie des Züchters sterilisiert oder kastriert werden, bevor sie zu ihren neuen Besitzern gehen.

Eine Ausnahme gilt für Welpen, die aus medizinischen Gründen nicht operiert werden können. Der Züchter bleibt Eigentümer/Miteigentümer, bis der Welpe kastriert ist.

8.1b In manchen Fällen könnte der Züchter die Erlaubnis zum Verkauf von Welpen mit einem Vertrag über eine aufgeschobene Kastration erhalten, wenn der Züchter den Vorstand von ALFA-Europe darüber informiert, dass eine Frühkastration in seinem Land verboten ist.

Der Züchter muss die Website-Adresse der Veröffentlichung dieses Gesetzes angeben, bevor er die Erlaubnis erhält.

8.1c Die Kastration eines Rüden bedeutet immer eine vollständige Kastration und die Sterilisation der Hündin bedeutet, dass die Eierstöcke entfernt werden, daher ist ein „Scheren“ nicht zulässig.

8.2 Die De-Sexing-Form

8.2a Das ALFA-Europe-Entgeschlechtungsformular muss vom Züchter ausgefüllt und vom Tierarzt, der die Operation durchgeführt hat, abgestempelt und unterschrieben werden. Auf dem Entgeschlechtungsformular werden alle Haustierwelpen, mögliche Zuchtwelpen und Welpen aufgeführt, die aus medizinischen Gründen noch nicht operiert wurden.

Eine originalgetreue Kopie muss an ALFA-Europe gesendet werden.

Hinweis: Kann ein Welpe aus medizinischen Gründen nicht kastriert werden, muss der Züchter eine Bescheinigung des Tierarztes vorlegen, aus der hervorgeht, warum der Welpe nicht operiert werden kann.

8.2b Je nach Situation gibt es zwei unterschiedliche De-Sexing-Formen.

A Form zur Entgeschlechtung des Wurfs und ein Individuelle De-Sexing-Form.

Im Falle einer verschobenen Operation, wenn der Hund in den Ruhestand geht oder den Gesundheitstest nicht besteht, muss das individuelle Entgeschlechtungsformular verwendet werden.

8.2c Wenn ein zukünftiger Zuchthund die Gesundheitsprüfung nicht besteht, muss er kastriert oder kastriert werden. Ein individuelles De-Sexing-Formular muss an ALFA-Europe gesendet werden.

9. Die Stammbäume

9.1 Der ALFA-Europe-Stammbaum

9.1a Es gibt nur einen wahren und gültigen Stammbaum und das ist der von ALFA-Europe vorgelegte Stammbaum.

Hinweis: Wenn ein Züchter dem Welpenkäufer eine Übersicht über die Eltern und Vorfahren des Welpen geben möchte (das Wort „Stammbaum“ ist nicht erlaubt), muss er auf dieser Übersicht Folgendes erwähnen: „Dies ist keine Ahnentafel: nur ALFA- Europa liefert den offiziellen Stammbaum.“

9.1b Nur Nachkommen von bei ALFA-Europe registrierten Eltern sind berechtigt, eine ALFA-Europe-Ahnentafel zu erhalten, oder wenn ein nicht registrierter Deckrüde eingesetzt wurde, nach schriftlicher Genehmigung des Vorstands.

9.1c Ahnentafeln können durch Ausfüllen des Ahnentafel-Antragsformulars und Senden des Formulars an ALFA-Europe angefordert werden. Basierend auf den DNA-Testergebnissen (den Analysezertifikaten) des Labors und dem Ahnentafel-Antragsformular druckt ALFA-Europe die Ahnentafeln.

9.2 Vorlage der Ahnentafeln beim Welpenkäufer

9.2a Welpenbesitzer haben das Recht, die Originaldokumente (Ahnentafel und Zertifikate, DNA-Profil und Abstammungsnachweis) zu erhalten. Der Züchter muss Kopien dieser Originalpapiere aufbewahren.

 

 

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